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Infos für Gäste

27. Juni 2022 by Sabina Seitel

FERIENIMMOBILIE MIETEN

Wenn Sie sich für ein Ferienobjekt interessieren, schicken Sie uns eine Anfrage mit Ihren Daten und wir senden Ihnen ein Angebot zu.

Innerhalb von 24 Stunden können Sie uns nun bestätigen, ob Sie die Immobilie buchen möchten. In diesem Fall müssen Sie eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises per Banküberweisung leisten. Nach Eingang der Einzahlung übersenden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung. Die Restzahlung muss bis 4 Wochen vor der Anreise erfolgen.

ÜBERGABE DER FERIENIMMOBILIE

Vor Ankunft erhalten Sie von uns eine Wegbeschreibung zu der Ferienimmobilie oder zu einem leicht auffindbaren Treffpunkt in der Nähe. Wir bitten Sie darum, uns spätestens eine Woche vor Ihrer Anreise die Flugdaten mit den genauen Reisezeiten mitzuteilen. Sollten Sie Flugverspätungen haben, teilen Sie uns das bitte umgehend mit.

AN- und ABREISEZEITEN

Die Ferienimmobilie ist am Anreisetag ab ca. 16 Uhr verfügbar, oder nach Absprache auch früher. Bitte fragen Sie uns, wenn Sie früher anreisen möchten – je nach Verfügbarkeit kann dies möglich sein. Am Abreisetag muss die Ferienimmobilie bis 10 Uhr verlassen werden. Natürlich können Sie auch ganz nach Ihren Wünschen vor 10 Uhr abreisen und nach 16 Uhr anreisen. Bei Anreisezeiten nach 22 Uhr und Abreisezeiten vor 6 Uhr morgens fallen unter Umständen zusätzliche Gebühren an. Bitte fragen Sie vorab nach.

ANSPRECHPARTNER VOR ORT

Für alle Fragen rund um die Ferienimmobilie ist unser Fincaservice Ihr Ansprechpartner. Im Haus finden Sie Gästeinformationen mit den wichtigsten Telefonnummern.

Sollten Sie medizinische Hilfe benötigen, wird Ihnen unter der Telefonnummer +34 871 959 966 auch deutschsprachige Unterstützung geleistet.

TOURISTIKSTEUER / ECOTASA

Die Balearen-Regierung hat zum 01. Juli 2016 eine Touristensteuer auf Mallorca eingeführt. Es können Kosten zwischen 0,25 bis 2,00 Euro anfallen, die sich pro Person und Nacht verstehen und sich in der Höhe nach der Art der jeweiligen Unterkunft, der Länge des Aufenthalts sowie des Reisezeitraums richten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der Abgabe befreit.

Die Steuer muss der Eigentümer der Ferienimmobilie abführen. Bitte beachten Sie deshalb, dass ggf. bei Ihrer Anreise diese Kosten vor Ort vom Eigentümer erhoben werden.

Hier sehen Sie die offizielle Gesetzgebung zu der Touristensteuer mit Preistabelle:

https://www.caib.es/sites/impostturisme/de/steuer/